Beerdigungen

 


Beerdigungen in der Oberkirche Bad Frankenhausen im 18. Jahrhundert
von Archivrat Freiherrn von Ketelhodt in Rudolstadt


’’Das achtzehnte Jahrhundert ist das Jahrhundert der Formen. Natürlich hatte es schon immer Formen gegeben, und glücklicherweise sind sie auch jetzt noch ein Bestandteil unserer Kultur; aber damals waren sie sozusagen Selbstzweck geworden; sie waren über Gebühr ausgebildet und beherrschten das Leben mehr, als dass sie ihm eben nur seine ‘’Form’’  gegeben hätten.  So konnte es kommen, dass nicht nur die Gesandten großer Reiche sich um ihren Rang, ihren Tischplatz in den Versammlungen stritten - denn der Rang ist doch auch eine Form des Verkehrs - sondern dass sich solche Streitigkeiten bis in die Kirche und in die Grabgeleite verirrten und  irgendwelche kleinen Beamte oder noch mehr ihre Frauen die ganze Form  der Feier störten, nur um ihren Anspruch auf die gesellschaftliche Form ihres Daseins, auf ihren Rang, zu wahren.

So standen auch die Beerdigungen unter dem Zwang der Form, und die Kirchenbücher berichten mitten zwischen Anzeigen der Todesfälle oft genug von dem Gepränge, das man für nötig hielt, sie erzählen, ob eine Leiche mit 6, 12 oder 50 Laternen zu Grabe getragen wurde, da die feierlicheren Beisetzungen meist bei Nacht erfolgten, aber sie lassen  auch erkennen, dass es nicht nur Regulative für die Feierlichkeit gab,  sondern geradezu solche der Unfeierlichkeit, die bis zur Unwürdigkeit ausarten konnte.

Im folgenden mögen einige Beispiele aus dem Kirchenbuch von Frankenhausen  gegeben werden, die uns die Ausbildung der Form erkennen und uns  empfinden lassen, wie sehr diese Übertreibung der Form unserem Fühlen widerspricht.

Am 12. April 1750 wurde Herr Kaspar Heinrich Trautmann, Hochfürstl. Schwarzburg. Hochbestellter Hof- und Konsistorialrat, abends nach  folgendem Reglement begraben. Es wurde schon früh mit allen Glocken gewöhnlichermaßen hingeläutet, dann die Leiche nachmittags ins Haus  gesetzt (also aufgebahrt) und durch die dazu bestellten Manns- und  Weibspersonen in Trauerhabit bewacht, des Abends aber schwarze Talglichter auf Gueridons (Leuchtergestellen) angezündet. Gegen 7 Uhr  Abends wurde mit der Glocke ein Zeichen gegeben, darauf sich die Herren  Leichbegleiter im Trauerhaus einfanden und sich zehn Studiosi als Träger in einer anderen Stube versammelten. Dann wurden die Herren Leichbegleiter durch die Marschälle zur Trauerstube geführt, darauf mit allen Glocken geläutet und der Aufbruch gemacht. Die Leiche wurde von  den Herrn Sekretär Axt als Marschall geführt, wobei der Kanzleidiener und drei Boten nebst vier Bürgern als Stützenträger gingen und 40 Fackeln von den Schülern getragen wurden. Danach wurden die  Leidtragenden durch den Herrn Kanzlisten Landgraf als Marschall geführt.

Bei Ankunft der Leiche in der Oberkirche wurde ein Choral gesungen und währenddessen die Leiche in die Kirche gebracht und niedergesetzt. Darauf wurde eine Motette gesungen, dann von dem Herrn Superintendenten  eine Trauerrede gehalten und wieder ein Choral angestimmt, auf welchen  die Kollekte vor dem Altar folgte. Unter weiteren Gesängen wurde die  Leiche fortgetragen und eingesenkt und schließlich mit allen Glocken zurückgeläutet.

Dieses Reglement war in 16 Nummern zerlegt, bei der Beerdigung der verwitweten Frau von Beulwitz war eins von 12 Nummern aufgestellt. In demselben  heißt es: Nachdem die Leiche auf den mit 6 Pferden bespannten Wagen gebracht worden war, wurde mit allen Glocken geläutet. Die Herren Marschälle, Herr Zimmermann und Herr Rat Werner, gingen voran, vor ihnen aber 6 Fackelträger, und neben dem Leichenwagen auf jeder Seite 5  Leichenträger mit 24 Fackeln. Hinter dem Leichenwagen gingen einige Kanzleibediente um den Sarg zu verwahren und wieder los zu machen, und die übrigen Fackelträger folgten. Am Ende des Regulativs wird noch angeordnet, damit bei der Trauer-Totenfeier aller Unfug vermieden werden möge, dass der Rektor nebst einem Kollegen die Schuljungen von allen  Exzessen in der Kirche abhalten sollte, auch wurden die Amts- und Ratsdiener befehligt, sowohl auf der Gasse als auch in der Kirche dahin  zu sehen, dass alle Leichtfertigkeit vermieden werden möge, und alle exzedierenden Personen anzuzeigen.

Besonders feierlich ging es bei der Beisetzung des Superintendenten Johann August Hanckel am 30. Juni 1754 zu. Das Reglement zählt 22 Punkte und füllt  fast 3 1/2 Seiten des Kirchenbuchs. Dieser Leiche folgten zunächst die leidtragenden Mannspersonen, welche der Herr Sekretär Axt als Marschall  führte, nach ihnen führte der Sekretär Nolde als Marschall den Geheimen Rat von Beulwitz, der vom Rat und Amtmann Rivinus begleitet wurde.  Ihnen folgte ’’das leidtragende Frauenzimmer’’ nebst den anderen Leichbegleitern, das von Herrn Zimmermann als Marschall geführt wurde. Der Zug bewegte sich durch den Westeingang in die Unterkirche, die Leiche wurde in das Chor vor dem Altar niedergesetzt, die Marschälle stellten sich zu Häupten, die Träger an beiden Seiten des Sarges auf und blieben stehen, bis der Pfarrer die Kanzel betrat. Dann setzten sie  sich in das schwarz überzogene Chorgestühl. Nach der Feier bewegte sich der Zug durch den Westausgang in derselben Ordnung zur Kirche hinaus nach der Oberkirche zu der Gruft, welche vor dem Eingang an der Kanzel in das Tor nächst dem Superintendenten Magister Frickmann, an dessen Seite der hinterlassenen Witwe ihr Grab bereitet, nächstdem aber das  Grab des seligen Superintenden war, und wurde dort beigesetzt. Bei  dieser Feier hatte das Läuten schon 1/2 4 Uhr begonnen, um 12 Uhr waren die Marschälle und Träger im Trauerstaat und standen Parade, und erst abends um 7 Uhr war die ganze Feierlichkeit beendet. Der Familienstand war an der Brustlehne schwarz beschlagen, auch die Stühle für 4 Wochen schwarz überzogen. Das Geläute wurde bezahlt, allen Herren Geistlichen wurden Trauerflore gegeben und den Kirchnern statt dessen vier Taler. Ihnen sollte auch das Tuch unter dem Sarg überlassen werden, 'so aber  von ihnen depreciret wurde'. Leichenweiber gingen nicht vor dem Sarg her, sonden nur sechs Kirchväter. Um den Altar waren Bänke gesetzt  worden, welche auch alle vom Pöbel besetzt waren. Der Klingelbeutel wurde unter der Leichenpredigt herumgetragen, auch waren vor der Kirche die Becken gestellt.

Wenn wir uns vorstellen, dass diese Beerdigungen meist bei Nacht erfolgten,  dass die Marschälle, die Kirchväter und die Träger schwarze Gewänder trugen, auch bei Beerdigungen der Kirchenmitglieder besondere  Feierlichkeiten beobachtet wurde, so können wir uns denken, wie stimmungsvoll all das wirkte. Ob es damals üblich war, den Sarg mit  Blumen zu schmücken, sagt das Kirchenbuch nicht, aber auch das Fehlen  von Blumenschmuck steigerte das Düstere. Besonders ist uns auffällig, dass bei sehr vielen Beerdigungen die Schuljugend hinzugezogen wurde.’’

Aus dem Heimatkalender Kyffhäuser Hainleite 1922

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